ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Aktualität der AGB
1.1. Die AGB gelten für sämtliche mit Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign abgeschlossenen Verträge.
1.2. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign ist berechtigt, die vorlegenden AGB jederzeit zu ändern.
1.3. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als vereinbart.
2. Optionen, Buchungen und Vertragsbedingungen
2.1. Optionen oder Anfragen sind terminverbindliche, jedoch provisorische Reservierungen. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign notiert Optionen in der Reihenfolge nach deren Eingänge und teilt dem Auftraggeber bereits bei der Anfrage mit, mit welchem Rang die Option notiert wird.
2.2. Festbuchungen sind für beide Parteien bindend. Sie sind von beiden Parteien in Form einer Buchungsbestätigung schriftlich unter allen Angaben für diese Buchung wesentlichen Einzelheiten unverzüglich zu bestätigen. Mit Unterzeichnung des Angebots werden die zum Zeitpunkt der Unterschrift gültigen AGBs akzeptiert. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign anerkannt werden.
2.3. Wetterabhängige Buchungen des Auftraggeber sind in jedem Fall vorher als solche zu deklarieren. Der Auftraggeber kann eine wetterabhängige Buchung bis spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Produktionsbeginn Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign gegenüber absagen. Bei nicht rechtzeitiger Absage der Wetteroption, ist ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Tageshonorars zu zahlen. Kosten für Stornierung für zum Zeitpunkt der Absage wegen schlechtem Wetter bereits gebuchte Flüge und Hotels sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Ist eine Stornierung nicht möglich, sind für Flüge und Hotels angefallene Kosten in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen.
2.4. Der Vertrag wird zwischen AuftraggeberIn und Auftragnehmerin für die Dauer einer einmaligen Erfüllung ausgestellt.
3. Arbeitstszeit, Zuschläge und Überstunden
3.1. Als Werktage zählen Montag bis einschließlich Freitag. Wird an Sonn und Feiertagen oder sonst ausserhalb der normalen Arbeitszeit gearbeitet, werden hierfür keine Zuschläge gefordert.
3.2. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign, kann halb oder ganztägig optioniert und gebucht werden.
3.3. Bei Ganztagsbuchungen beträgt die reine Arbeitszeit generell 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden (für Photo, Film und Videoproduktionen).
3.4. Überstunden sind mit dem anteiligen Stundensatz des Tageshonorars (Stundensatz x mehrgearbeitet Zeit) zu vergüten.
An- und Abreisen zu einem auswärtigem Produktionsort zählen nicht als Überstunden und sind ggf. gesondert zu vergüten (§4 Pkt. 4.3. dieser AGB).
3.5. Fallen zusätzliche Produktionstage an oder wird die Durchführung des Auftrags verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign zu vertreten sind, z. B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Fehlern in analogen/digitalen Bilderstellungsprozessen, Nichterscheinen der Fotomodelle, Reisegepäckverlust etc., steht dem Künstler für die weitergehenden Leistungen ein zusätzliches Honorar, das im Verhältnis zu dem ursprünglich für den Leistungsumfang vereinbarten Honorar steht, zu. Die Fremd- und Nebenkosten erhöhen sich in diesem Falle nach Aufwand. Reisezeit wird nach den Regelungen §4 Pkt. 4.3. dieser AGB abgerechnet.
4. Honorar und Nebenkosten
4.1. Sofern keine andere Regelung getroffen wird, versteht sich das Honorar als Tageshonorar (§3 Pkt. 3.3 dieser AGB).
4.2. Pauschalhonorare bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
4.3. Verlangt der Auftraggeber bei Inlandsreisen zum Arbeitsort eine Anreise vor 18.00 Uhr am Vortag des Buchungstages oder kann Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign am Vortag einen Auftrag wegen komplizierter Reisezeiten nicht annehmen, hat der Auftraggeber ein halbes Tageshonorar pro Reisetag zu zahlen. Muss Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign, ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland zum Produktionsort reisen, sind für Hin - und Rückreisen ein halbes Tageshonorar pro Reisetag zu zahlen.
4.4. Muss Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign, am Produktionsort übernachten, zahlt der Auftraggeber die Übernachtungskosten, sofern die Hotelbuchung nicht durch den Auftraggeber erfolgte. Die Erstattung der Verpflegungskosten, richtet sich nach den jeweiligen steuerlichen Vorschriften und dem Standort .
4.5. Akontozahlungen werden in voller Höhe vor Beginn des Projektes gezahlt, heißt bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, Fahrtkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes nach den steuerlichen Vorschriften, etc.) zu tragen und vorab in voller Höhe zu zahlen. Ansonsten ist Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign nicht verpflichtet, ihre Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign berechtigt, die zusätzlich von ihr erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Nach Produktionsende wird eine abschließende Akontorechnung innerhalb von 7 Werktagen per Mail oder Postwege zugestellt.
4.6. Das Honorar deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten ist jedwede Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign unzulässig. Dies gilt bei der Entgegennahme von Wechseln / Schecks bis zu deren endgültiger Gutschrift. Für so genannte Testshootings und Layoutshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign für ihre Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Sofern Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign einem Layoutshooting mitwirkt und sie für ihre Mitwirkung nur ein übliches Layoutshootinghonorar erhalten hat, die während des Shootings hergestellten Fotografien etc. allerdings nachträglich über den Layoutzweck hinausgehend verwertet werden (z. B. für den Fall, dass das Layoutfoto im Rahmen einer Werbekampagne genutzt wird), steht Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign ebenfalls ein angemessenes Honorar für ihre Mitwirkung zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Honorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.
5. Zahlungen
5.1. Die Bezahlung des Honorars erfolgt bis spätestens 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung.
5.2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist einzig das Datum des Zahlungseinganges ausschlaggebend. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. des noch fälligen Betrags verrechnet. Für jede Mahnung von überfälligen Entgelten werden Mahnspesen in Höhe von netto € 4,- in Rechnung gestellt.
5.3. Auf die in Rechnung gestellten Honorare und sonstigen Nebenkosten ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.
5.4. Skonto wird nicht gewährt.
5.5. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist unabhängig davon, ob sie in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist, vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht im Honorar enthalten.
6. Stornobedingungen, Verspätung, Haftung
6.1. Die verbindliche Festbuchung (bestätigte Buchung § 2 Pkt. 2.2. dieser AGB) können sowohl vom Auftraggeber als auch von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign nur aus wichtigem Grund storniert werden. Die gesetzliche Begriffsdefinition ist hierfür massgebend.
6.2. Storniert der Auftraggeber ohne vorliegen eines wichtigen Grunds, haftet er grundsätzlich für das vereinbarte Gesamthonorar sowie der dahin angefallenen Fremd- und Nebenkosten.
6.3. Ausnahmsweise kann jedoch auch dann eine Festbuchung vom Auftraggeber storniert werden, wenn auf Seiten des Auftraggebers firmeninterne Gründe vorliegen, die nach zu weisen sind. Die Stornierung hat unverzüglich durch eine schriftliche Mitteilung an Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign zu erfolgen. Je nach zeitlicher Nähe zum gebuchten Produktionsbeginn wird ein Anteil des Gesamthonorars als Stornogebühr in Rechnung gestellt, nämlich:
• ab Vertragsabschluss: 50% sowie der dahin angefallenen Fremd- und Nebenkosten.
• ab 7 Tage vor der Veranstaltung: 75 % sowie der dahin angefallenen Fremd- und Nebenkosten.
ab 24 Stunden vor Produktionsbeginn: 100 % sowie der dahin angefallenen Fremd- und Nebenkosten.
6.4. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
• Die Auftraggeber kommen trotz erfolgter Mahnung durch Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign den Zahlungsverpflichtungen nicht nach.
• Der Auftraggeber kommt seiner Mitwirkungspflicht (siehe dazu §7 dieser AGB) nicht nach.
6.5. Sollte Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign, sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign haftet hierbei nicht für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden.
7. Mitwirkungspflichten
7.1. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, jede Änderung seines/ihres Namens oder seiner/ihrer Anschrift unverzüglich bekannt zu geben.
7.2.. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet Änderungen zu Ort und Uhrzeit bekannt zu geben.
7.3. Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign zweckdienliche Auskünfte für die Leistungserbringung von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign zu erteilen.
7.4. Mängelrügen an der Leistung Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht.
7.5. Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während der Produktion anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei der Produktion anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren.
4.6. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden (allgemein „Credit“). Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Künstlers zu zahlen bzw. auf das Honorar, das für die Leistung vergleichbar wäre.
8.Leistungserbringung
8.1. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign verpflichtet sich, die Leistungen unter Beachtung der Interessen des/der AuftraggeberIn zu erbringen. Insbesondere verpflichtet sich Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign zur gewissenhaften Beratung des/der AuftraggeberIn und Bearbeitung des Auftrags.
8.2. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten.
8.3. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign kann keine Garantie dahingehend übernehmen, dass die Requisiten/Styles, wie sie sich aus einem sogenannten Requisiten/Stylingcasting, d.h. der in Auftrag gegebenen Erstellung einer Auswahl von Requisiten/Styles ergeben, zum vorgesehenen Produktionstermin bzw. Produktionszeitraum auch tatsächlich verfügbar sind.
8.4. Die Gefahr für die Beschädigung oder den zufälligen Untergang der durch Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign bereitgestellten Materialien, Requisiten sowie des Werkes geht auf den Auftraggeber über, sobald die zu liefernden Materialien, Requisiten sowie Werke an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign haftet nicht für während des Transportes und der Durchführung des Auftrages entstandene Schäden an Requisiten, die ihr von dem Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, sofern diese Schäden nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign oder etwaig eingeschalteter Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Requisiten sind vom Auftraggeber gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc. zu versichern. Ferner hat der Auftraggeber eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen. Geht das Werk unter, ohne dass Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign dies zu vertreten hat, bleibt ihr Honoraranspruch davon unberührt. Das in dieser Ziffer Geregelte gilt auch dann, wenn der Transport von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign selbst durchgeführt wird.
9. Vertragsstrafe
9.1. Die von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages ihr Eigentum. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Wird die vertraglich konkretisierte Leistung nach erfolgter Stornierung oder Ausübung des Rücktrittsrechtes seitens des Auftraggebers von diesem selbst oder durch einen Dritten ohne Mitwirkung von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign aber unter Ausnutzung der von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign erbrachten Vorleistungen durchgeführt, so verpflichtet sich der Auftraggeber an Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der ursprünglich mit Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign vereinbarten Vertragssumme zu leisten.
9.2. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign ist ausschließliche Inhaberin sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihr übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, Filmen, Moodboards, Konzeptionen u.ä. auf analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc.. Diese Arbeitsproben dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu.
9.3. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Verletzerhonorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.
10. Werbung
10.1. Der/die Auftraggeber/In stimmt dem Erhalt von Nachrichten des Unternehmens Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign über seine Produkte, Angebote und anderer Informationen mittels Werbeemails zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
10.2. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet (inklusive sozialer Netzwerke, wie z.B. Facebook, Instagram, Snap Chat etc.) zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen.
11. Gewährleistung und Schadensersatz
11.1. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign leistet im Rahmen der gesetzlich festgelegten Vorschriften Gewähr für die von ihr erbrachten Leistungen.
11.2. Gewährleistungsansprüche gegen Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign sind ausgeschlossen, sofern seitens der Auftraggeber/Innen und/oder Dritter die von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign im Namen und auf Rechnung des/der Auftraggeber/In zur Erbringung von Leistungen beauftragt wurden und/oder Dritter, deren Handlungen dem/der Auftraggeber/In zugerechnet werden gegen Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde. Dies gilt auch ebenso für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und/oder Weisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
12. Datenschutz
12.1. Alle übermittelten Daten werden vertraulich behandelt. Sämtliche an Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign übermittelten Daten der Auftraggeber/Innen unterliegen dem Datenschutz und werden von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign an Dritte nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten weitergegeben. Die Auftraggeber/Innen stimmen mit der Unterfertigung einer solchen Weitergabe ihrer Daten zu.
12.2. Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign behält sich das Recht vor, sämtliche Daten für die steuerrechtlich relevante Zeit von zehn Jahren aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist hat der/die Auftraggeber/In das Recht, eine Löschung zu beantragen.
13. Gerichtsstand
13.1Als Gerichtsstand werden der Standort von Jasmin Daouiji, Styling und Setdesign (Hamburg) sowie die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.
13.2 Abweichungen von diesen AGB sind im Einzelfall möglich, müssen aber vertraglich festgehalten werden.
Stand: 01.08.2020